Kurzer Spielfilm ‚Kronzeugenregelung in Kartellsachen’ für NMa
Arnheim, 28. April 2008

Am Mittwoch, den 24. April, wurde der Film ‚Kronzeugenregelung in Kartellsachen’ für die NMa offiziell der Presse präsentiert. Ziel des Aufklärungsfilms, den Four Corners im Auftrag der NMa entwickelte, ist es, die Bekanntheit der Kronzeugenregelung zu vergrößern und so mehr Kartellsachen aufzuspüren. Der Film ist auf der NMa-Website zu sehen.

Mr. Pieter Kalbfleisch, Vorstandsvorsitzender der NMa, sagt in der Zeitung De Telegraaf, dass „man Unternehmer sieht, die einander bei Preisabsprachen ansehen und herauszufinden versuchen, wer der Erste sein wird, der das Kartell anmeldet und damit straffrei bleibt. Der Film zeigt ganz klar, wie so etwas in der Praxis funktioniert. Gerade diese Kronzeugenregelung ist eine wichtige Waffe im Kampf gegen Kartelle.“

Harte
Nuss Das Projekt war schon eine ziemlich harte Nuss. Anforderung des Vorstandes der NMa war, dass der Film in sehr kurzer Zeit fertig war. Wir haben daher sofort mit der Entwicklung des Drehbuchs begonnen. Neues Element für uns dabei war die Drehbuchbesprechung mit den NMa-Rechtsanwälten. Das läuft doch ein wenig anders, als wir es gewöhnt sind. Nichts durfte natürlich dem Zufall überlassen werden.

Lippen
Aber obwohl wir erwartet hatten, dass es schwierig werden würde, mit Rechtsanwälten zu arbeiten, schienen es sehr nette Leute zu sein. Wir hatten bei der Produktion des Films sehr viel Spaß mit ihnen. Witziges Detail am Rande war jedoch, dass man normalerweise mit seinen Auftraggebern über ihre Arbeit und das, was sie gerade machen, spricht. Aber bei der NMa war das ganz anders. Sie lachten ein wenig und hielten ihr Lippen zusammengepresst. Sie strahlten nur, wenn wir sie fragten, wo mit sie gerade beschäftigt sind. „Das liest du in Kürze in der Zeitung“, war die Antwort. Der Film ist nicht nur auf unserer Website, sondern auch unter via www.nmanet.nl oder in einer Version mit höherer Qualität auf YouTube zu sehen.

 
 
         
 
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